FAQ

Angehörige von Pflegebedürftigen haben viele Fragen zur 24-Stunden Pflege und der Beschäftigung von polnischen Pflegekräften. Wir beantworten sie gerne.

Häufige Fragen zur 24-Stunden Pflege und polnischen Pflegekräften.

Vertragliches

Ja, der Vertrag muss für mindestens 4 Wochen abgeschlossen werden, jedoch haben Sie das gesetzliche Recht zum Widerruf innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss.

Finanzielles

Es kann wöchentlicher Haushalts(bar)geld an die Betreuungskraft gegeben werden, welches sie für Einkäufe nutzen kann. Eine andere, bargeldlose Lösung wäre eine Guthabenbankkarte, welche automatisch einmal in der Woche aufgeladen wird.

Für einen zwei-Personen Haushalt sind in der Regel ca. 150-200€ ausreichend. Die Betreuungskräfte müssen Kassenzettel führen, indem sie alle Ein- und Auszahlungen dokumentieren und die Quittungen sammeln, sodass Sie über die Finanzen die Kontrolle behalten.

Allgemein

Eine Pflegekraft, die mit den Patienten in einem Haushalt wohnt, wird schnell zu einem Teil der Familie. Damit die Pflegekraft über längere Zeit gerne ihrer Tätigkeit nachgeht, empfiehlt es sich, ihr ein möglichst angenehmes Umfeld zu bieten. Hier sind natürlich die Voraussetzungen in jedem Haushalt unterschiedlich. Aber mindestens benötigen Sie:

  • Ein möbliertes, abschließbares Zimmer mit Fenster, in dem die Pflegekraft auch etwas Privatsphäre genießen kann
  • Eine stabile, kostenlose Internetverbindung, die es der Pflegekraft ermöglicht, regelmäßigen Kontakt in ihre Heimat zu halten

Weiterhin sind die Regelungen bzgl. der Arbeitszeiten einzuhalten und die Versorgung mit Nahrung zu gewährleisten.

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