AGB

Schnell, legal und engagiert vermitteln wir Ihnen die passende Pflegekraft für Ihre Situation. Deutschlandweit, dank Digitalisierung.

1.1. HelpingHand24 Kuczynski GbR bietet einen umfangreichen Service zur Steigerung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und die Erbringung der damit einhergehenden Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und häuslichen Versorgung durch osteuropäische Betreuungskräfte. Helpinghand24 Kuczynski GbR fungiert als Schnittstelle und jeweiliger Ansprechpartner zwischen dem Kunden (stellvertretender Auftraggeber oder die pflegebedürftige Person selbst) und der Dienstleister im Ausland (vertragliche Partneragenturen). Es handelt sich um Personalvermittlung der Ganztagshilfen, sog. 24 – Stunden Betreuung, die nach einem zu vereinbarenden Zeitplan abläuft. Die Leistungen umfassen mehrere Bereiche:

a) Bereich der Grundpflege, wie zB.: Körperpflege etc.

b) Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, z.B.: Haushaltführung etc.

c) Bereich der aktiven, motivierenden Maßnahmen, z.B.: Begleitungim Alltag etc.

1.2. Ausdrücklich und bewusst ausgelassen sind medizinische oder fachpflegerische Tätigkeiten. Hierzu gehören unter anderem das Verabreichen von Injektionen, Wundversorgung oder das Zusammenstellen der Medikation. Das Hauptaugenmerk der Betreuung bezieht sich auf den Bereich der Hauswirtschaft. Anderweitige Tätigkeiten, wie z.B. Rasenmähern, Reinigung der Fenster, Aufräumen der Keller- und Dachräume, Schneefegen oder Renovierungsarbeiten sind unzulässig. Helpinghand24 Kuczynski GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Ausführen solcher Tätigkeiten kein Versicherungsschutz besteht.

1.3. Alle Vereinbarungen sind an dem vom Auftraggeber ausgefüllten Fragebogen und Leistungsübersicht angelehnt.

1.4. Helpinghand24 Kuczynski GbR verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen unter Einhaltung der höchsten Sorgfalt zu erfüllen.

1.5. Helpinghand24 Kuczynski GbR sorgt dafür, dass die Betreuungskräfte über alle Anforderungen informiert sind und ihre Aufgaben gewissenhaft ausüben. Dabei wird immer das Wohl, der Gesundheitszustand, sowie die Gewohnheiten der zu betreuenden Person berücksichtigt.

1.6. Die Vereinbarung umfasst eine individuell angepasste wöchentliche Arbeitszeit, welche der Auftraggeber im Fragebogen angegeben hat. Darüber hinaus werden die wesentlichen Regeln der EU Arbeitszeitrichtlinie respektiert und eingehalten. Ein Mehraufwand soll vermieden und im Falle von Überstunden umgehend mitgeteilt werden. Ein Ausgleich muss demnach vereinbart werden. Die für die Betreuungskraft kostenfrei zur Verfügung gestellte Nutzung der Unterkunft, basiert auf Freiwilligkeit und setzt keine Bereitschaft zur Mehrarbeit voraus. In besonderen Fällen, wo eine Nachtbereitschaft notwendig ist, bedarf es einer Sondervereinbarung.

2.1. Helpinghand24 Kuczynski GbR wird durch Auftragserteilung des Auftraggebers beauftragt, Kontakt zu seinen vertraglichen Partneragenturen im Ausland, zwecks Personalsuche herzustellen und ihn während des Vermittlungsprozesses als Ansprechpartner zu unterstützen. Die Auftragserteilung ist kostenlos stornierbar, wenn die dem Auftraggeber unterbreitete Personalvorschläge nicht seinen Wünschen oder Vorstellungen entsprechen und er die Fortsetzung der Vermittlung und Personalrekrutierung beenden möchte.

2.2. Hat der Auftraggeber einem Personalvorschlag zugestimmt und ein Anreisedatum wurde vereinbart, wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag beginnt mit dem Anreisetag der Betreuungskraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.3. Eine Probezeit von 2 Wochen wird gewährt.

2.4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Wochen, falls nicht anders vereinbart.

2.5. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14-Tagen ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, jedoch erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (s. Abs. 2.4).

2.6. Das Recht einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein solcher Grund kann z.B. eine rasante Gesundheitsveränderung der zu betreuenden Person sein oder wenn sich die Betreuungskraft während der Betreuung in Gefahr bringen würde. Auch ein konstanter Zahlungsverzug ist ein Grund einer fristlosen Kündigung. Eine fristlose Kündigung kann außerdem auch dann erfolgen, wenn die Angaben im Fragebogen unvollständig und nicht der Wahrheit entsprechend mitgeteilt wurden.  Dies gilt sowohl für die Angaben des Gesundheitszustandes als auch zu den Gegebenheiten des Dienstleistungsortes und den wohnlichen Bedingungen. In diesem Falle werden alle damit verbundenen Kosten, wie z.B. die Rückreise der Betreuungskraft, von Helpinghand24 Kuczynski GbR oder ihren Partnern in Rechnung gestellt.

2.7. Im Falle des Todes der zu betreuenden Person wird der Termin der Kündigung nach Vereinbarung festgelegt, wobei der Auftraggeber die Entscheidungsfreiheit erhält. Sollte es erwünscht sein, die Kündigung sofort auszusprechen, erfolgt die Abreise der Betreuungskraft mit dem nächstmöglichen Transport.

2.8. Beschwerden und mögliche Mängel beim Erbringen der Leistungen und dessen Qualität sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen an:

Helpinghand24 Kuczynski GbR

Karl-Fries-Str. 6

56170 Bendorf

feedback@helpinghand24.eu

Im Falle einer Beschwerde seitens einer Helpinghand24 Kuczynski GbR Partei, wird der Auftraggeber schriftlich kontaktiert. Bei Anzeige eines Mangels muss beiderseits zuerst eine Möglichkeit zur Besserung und Veränderung gegeben werden. Dies unterliegt einer vorher vereinbarten Frist zwischen 5 und 10 Tagen ab dem Meldezeitpunkt. Im Falle eines unzumutbaren Verhaltens der Betreuungskraft, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, kann eine sofortige Kündigung gewährt werden. Nachträgliche Bekanntgaben von Mängeln bzw. Beschwerden sind unzulässig und werden nicht akzeptiert.

3.1. Die Vergütung für die im Abs. 1.1. aufgeführten Leistungen wird monatlich nach Vorlage der Rechnung, in der dritten Woche, spätestens jedoch 5 Tage vor Ende des laufenden Monats, von dem Auftraggeber auf das Konto des zuständigen Partners der Firma Helpinghand24 Kuczynski GbR überwiesen.

3.2. Bis zu 200,00€ von der monatlichen Bruttosumme kann vom Auftraggeber gegen schriftliche Empfangsbestätigung und nach erfolgreicher Probezeit von zwei Wochen, bar an die Betreuungskraft ausgezahlt werden. Die Höhe der Vorauszahlung wird von der Rechnung abgezogen und im Verwendungszweck der Überweisung vermerkt.

3.3. Der An- und Abreisetag wird als voller Leistungstag berechnet.

3.4. Die Feiertagszuschläge für Weihnachten (300€) und Ostern (150€) werden vom Auftraggeber direkt an die Betreuungskraft, am zweiten Feiertag gezahlt. Die Zuschläge entfallen, wenn der Auftraggeber den Vertrag für die Feiertage fristgemäß (min. 4 Wochen vor dem Feiertag) pausiert. Alle anderen Feiertage können vom Auftraggeber freiwillig entlohnt werden.

3.5. Eventuelle Änderungen, die zu Erhöhung der Kosten führen, werden dem bestehenden Vertrag hinzugefügt. Solche Änderungen sollen möglichst im Voraus angekündigt werden, damit dies bei der kommenden Zahlung, ohne Rückstand, berücksichtigt werden kann.

3.6. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird für die gesamte Leistung eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die nicht rückerstattungsfähig ist, in Höhe von 400€ zzgl. 19% MwSt. von Helpinghand24 Kuczynski GbR zu Lasten des Auftraggebers in Rechnung gestellt. Diese Gebühr gilt pro Haushalt, nicht pro vermitteltes Personal und deckt die gesamte Auftragszeit ab. Hinzu kommen, falls in Auftrag gegeben (s. Abs. 4.1), Transferkosten je km in Höhe von 1€ zzgl. 19% MwSt., ab Ankunftsort in Deutschland bis zum Dienstleistungsort.

3.7. Die Bearbeitungsgebühr vom Abs. 3.6. ist erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig, dh. nach Ankunft der Betreuungskraft am Dienstleistungsort.

4.1. Helpinghand24 Kuczynski GbR bemüht sich, die Ankunft der Betreuungskraft direkt an den Dienstleistungsort zu organisieren. Sollte es nicht möglich sein, muss der Auftraggeber die Betreuungskraft am Ankunftsort (möglichst Nähe des Dienstleistungsortes) abholen oder Dritte dafür beauftragen. Helpinghand24 Kuczynski GbR bietet einen freiwilligenTransferdienst an, dessen Kosten (s. Abs. 3.6) vom Auftraggeber zu tragen sind.

4.2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, der Betreuungskraft ein separates, abschließbares Zimmer mit Tageslicht und frischer Luftzufuhr, zur Verfügung zu stellen. Eine stabile Internetverbindung muss vorhanden und der Betreuungskraft uneingeschränkt zur Verfügung gestellt sein. Die Privatsphäre und Ruhephasen der Betreuungskräfte von täglich 2 Stunden und einmal wöchentlich zzgl. 6 Stunden, müssen ernst genommen und geschützt werden.

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Betreuung benötigten Hilfsmittel anzuschaffen und uneingeschränkten Zugriff der Betreuungskraft zu gewähren.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über jede Änderung der vertragsrelevanten Informationen unverzüglich zu informieren.

4.5. Für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Auftraggeber untersagt die von Helpinghand24 Kuczynski GbR vermittelte Betreuungskraft selbst anzustellen oder in einem anstellungsähnlichen Beschäftigungsverhältnis zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlungen kann Helpinghand24 Kuczynski GbR eine Entschä-digungszahlung von bis 10.000,- € Schadenersatz geltend machen.

5.1. Bei Abwesenheit der zu betreuenden Person innerhalb von 14 Tagen bleibt der Betreuungsvertrag unberührt. Danach kann eine Stilllegung des Vertrags erfolgen, die nach Wunsch des Auftraggebers wieder aufgehoben werden kann. In den 14 Tagen jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet die Vergütung weiter zu zahlen, es sei denn, Helpinghand24 Kuczynski GbR kann durch einen Ersatzauftrag den Ausfall ausgleichen.

5.2. Der Betreuungsvertrag kann für eine Dauer von bis zu 3 Monaten stillgelegt werden. Nach Ablauf der Frist, muss der Vertrag anschließend seitens Auftraggeber gekündigt oder reaktiviert werden. Im Falle einer Kündigung ist die Kündigungsfrist zu wahren und dem zuständigen Partner der Helpinghand24 Kuczynski GbR zu vergüten (s. Abs. 2.4.).

6.1.  Für versteckte Charaktereigenschaften des vermittelten Personals und die Form der Einstellung außerhalb des Betreuungsvertrags zwischen Auftragsgeber und der Betreuungskraft, ist die HelpingHand24 Kuczynski GbR nicht zuständig und trägt keine Haftung.

6.2. Die von Helpinghand24 Kuczynski GbR vermittelten Betreuungskräfte sind ordnungsgemäß krankenversichert.

6.3. Die Haftung für die aus dem Vertrag resultierenden Schäden und Folgeschäden wird von Helpinghand24 Kuczynski GbR ausgeschlossen, da sie keine direkten Vertragspartner, sondern Vertretung der jeweiligen Parteien ist. Eine freiwillige Haftung aus Kulanz kann nicht ausgesprochen werden, wenn:

a) ein Schaden besteht, der bei der Verrichtung der alltäglichen Haushaltspflichten und -arbeiten entstanden ist und trotz der Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt und Vorsicht nicht vermieden werden konnte.

b) der Schaden einen normalen Verschleiß der Ausstattung und der Räumlichkeiten im Haushalt darstellt.

c) der Schaden infolge von Anweisungen eingetreten ist, die der Betreuungsperson vom Auftraggeber oder befugten Drittpersonen erteilt wurden.

6.4. Alle Wertgegenstände oder Gegenstände mit hoher Bedeutung sind für die Betreuungskraft unzugänglich aufzubewahren.

6.5. Helpinghand24 Kuczynski GbR wird jegliche Anstrengungen unternehmen, um die Anreise und die Wechsel der Betreuungspersonen an einem gewünschten Termin zu organisieren. Helpinghand24 Kuczynski GbR haftet jedoch nicht für Verspätungen infolge der Reisedauer oder unvorhersehbaren Ereignissen, welche zu Verspätung oder Nichtaufnahme der Betreuung führen und möglicher Folgekosten z.B. durch externe Ersatzbetreuung. Helpinghand24 Kuczynski GbR verpflichtet sich, schnellstmöglich die beste Lösung für alle Parteien zu finden.

7.1. Alle Parteien verpflichten sich zum Schutz aller mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Informationen und personenbezogenen Daten. Helpinghand24 Kuczynski GbR verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO in seiner jeweils geltenden Fassung und insbesondere zur vertraulichen Behandlung der persönlichen Daten des Auftraggebers und der zu betreuenden Person.

7.2. Helpinghand24 Kuczynski GbR verpflichtet sich, anvertraute personenbezogene Daten nur so weit zu verarbeiten, wie es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist.

7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollumfänglichen Vertraulichkeit gegenüber Dritten in Bezug auf sämtliche Daten und Informationen, die er während der Zusammenarbeit erfahren hat.

7.4. Alle im Betreuungsvertrag festgelegten Personen haben jederzeit die Möglichkeit zur Einsicht in die übermittelten personenbezogenen Daten und können auch auf Wunsch eine Kopie/Aktualisierung der gespeicherten, personenbezogenen Daten verlangen.

7.5. Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Daten der zu betreuenden Person und seiner Vertretung, dürfen von Helpinghand24 Kuczynski GbR an seine Mitarbeiter und die von ihren Partnern beauftragten Betreuungskräfte weitergegeben werden.

 

8.1. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist in Schriftform innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer eindeutig zu erklären. Die Widerrufsfrist beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages.

8.2. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief oder E-Mail an:

HelpingHand 24 Kuczynski GbR
Karl-Fries-Str. 6
56170 Bendorf

info@helpinghand24.eu

8.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertersatz (z.B. entstandene Reisekosten in Höhe von pauschal 260,-€), sowie im Vertrag festgeschriebenen anteiligen Kosten für die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen der Helpinghand24 Kuczynski GbR Partner, die innerhalb der Widerrufsfrist angefallen sind, zu erstatten.

9.1. Als Rechtsgrundlagen gelten Entsenderichtlinien sowie EU- Recht und die Dienstleistungsfreiheit im EU-Bereich.

9.2.  Alle Ergänzungen oder sonstige Änderungen bedürfen der Schriftform.

10.1. Impressum

HelpingHand24 Kuczynski GbR
Karl-Fries Str. 6
56170 Bendorf

Kontakt

Fon: +49 (0) 2622 – 90 22 43
Fax: +49 (0) 2622 – 90 25 67
Mobil: +49 (0) 151 – 240 55 301

info@helpinghand24.eu

Gesellschafter:

Ewelina Kuczynska – Gestaltung des Geschäftsablaufs
+49 (0) 151 – 633 89 038

Teresa Kuczynski – Gründerin, Überwachung der rechtlichen Korrektheit des Geschäfts (Mitglied des VPJ)
+49 (0) 163 – 3784 308

Steuernummer: 22/097/31038
SteuerID: DE323304181
Finanzamt Koblenz

Inhaltlich verantwortlich Gemäß §10 Absatz 3 MDSTV:
Teresa Kuczynski
Mitglied des VPJ (Veband polnischsprachiger Juristen)
Helpinghand24 Kuczynski GbR nimmt nicht  an einem Schlichtverfahren teil.

Gerichtsort: Koblenz/Deutschland.