FAQ

Angehörige von Pflegebedürftigen haben viele Fragen zur 24-Stunden-Pflege und der Beschäftigung von polnischen Pflegekräften. Wir beantworten sie gerne.

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege und polnischen Pflegekräften.

Vertragliches

Sind die Betreuungskräfte versichert?

Ja. Die vermittelten Betreuungskräfte sind in Polen ordnungsgemäß versichert. Sie erhalten von uns proaktiv eine A1-Bescheinigung, spätestens 12 Wochen nach Arbeitsaufnahme. Steuern und Sozialabgaben werden über unsere polnische Niederlassung abgeführt.

Gibt es einen Express-Service?

Können sich die Kosten während des Vertrags ändern?

Arbeiten Sie mit fremden Agenturen zusammen?

Gibt es eine Mindestlaufzeit für den Vertrag?

Wie sind die Kündigungsfristen?

Gibt es eine Probezeit?

Kann man den Vertrag stilllegen?

Kann die Pflegekraft auch nachts arbeiten?

Können auch zwei Betreuungskräfte eingesetzt werden? Z.B.: eine für den Tag und eine für die Nacht?

Finanzielles

Wie läuft das mit dem Haushaltsgeld?

Sie können der Betreuungskraft wöchentlich Haushaltsgeld in bar geben oder eine Guthabenkarte nutzen, die einmal pro Woche aufgeladen wird. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind in der Regel etwa 150–200 € pro Woche ausreichend. Die Betreuungskraft sammelt alle Quittungen und dokumentiert Ein- und Ausgaben, sodass Sie den Überblick behalten.

Welche Kosten entstehen außer dem monatlichen Betreuungspreis?

Gibt es Feiertagsprämien für die Betreuungskräfte?

Was kostet die Betreuung im Monat?

Allgemein

Welche Voraussetzungen gibt es, damit eine Pflegekraft bei mir wohnen kann?

Sie stellen ein möbliertes, abschließbares Zimmer mit Fenster zur Verfügung sowie eine stabile, kostenlose Internetverbindung, damit die Betreuungskraft Kontakt in ihre Heimat halten kann. Außerdem sind die Arbeitszeitregelungen einzuhalten und die Verpflegung zu gewährleisten.

Welche Tätigkeiten gehören zur häuslichen Pflege?

Sie haben Fragen?

HelpingHand24 Ewelina Kuczynska

Koblenz-Olper-Str. 77
56170 Bendorf

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