Was kostet eine polnische Pflegekraft?
Der erste Gedanke ist oft:
Das können wir nicht bezahlen.
Doch selten zahlt eine Familie den vollen Betrag.
Ein Teil der Kosten wird von der Pflegekasse getragen.
Was am Ende bleibt, ist meist weniger, als man befürchtet.
Hier sehen Sie, welche Unterstützung Ihnen zusteht —
und können Ihren Eigenanteil selbst ausrechnen.
Woher die Unterstützung kommt:
Pflegegeld
Pflegegeld unterstützt Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld frei verwenden und es zum Beispiel als Anerkennung an die Person weitergeben, die im Alltag hilft.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege hilft, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub, Terminen oder eigener Erholung.
Die Pflegekasse übernimmt dann Kosten für eine Ersatzpflege. Das kann stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen erfolgen. Seit Juli 2025 steht dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Diese Leistung entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass die Versorgung zu Hause weiterläuft.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag hilft bei zusätzlicher Unterstützung im Alltag. Er kann zum Beispiel für Betreuung, Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder anerkannte Angebote zur Entlastung genutzt werden.
Der Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, wenn sie zu Hause versorgt werden.
Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich: 131 Euro monatlich.
Das entspricht bis zu 1.572 Euro pro Jahr.
Was das Finanzamt übernimmt
Ein Teil der Kosten lässt sich von der Steuer absetzen — 20 Prozent, bis zu 4.000 € im Jahr.
Das wirkt aber nur, wenn überhaupt Einkommensteuer gezahlt wird.
Zahlen die Eltern selbst wenig oder keine Steuer, können die Kinder einspringen.
Wer für die Eltern aufkommt, kann die Kosten in der eigenen Steuererklärung angeben —
Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel hilft ein Steuerberater.
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