Verhinderungspflege bei 24-Stunden-Pflege
Die Betreuungskraft wohnt im Haus. Und trotzdem ist da noch die Tochter, die jeden Sonntag kommt. Die den Arzttermin organisiert. Die einspringt, wenn die Betreuungskraft frei hat.
Was passiert, wenn genau sie einmal ausfällt?
Verhinderungspflege ist auch bei einer 24-Stunden-Pflege möglich. Entscheidend ist, dass es neben der Betreuungskraft eine private Pflegeperson gibt, meist ein Angehöriger, die sich regelmäßig mit um die Pflege kümmert. Fällt diese Person aus, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, kann die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung übernehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Anspruch ab Pflegegrad 2, sofort, ohne Wartezeit
- bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
- Voraussetzung: Eine private Pflegeperson ist verhindert und braucht Vertretung
- Stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten
- Abrechnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres
Ist Verhinderungspflege trotz 24-Stunden-Pflege möglich?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Betreuungskraft im Haus schließt die Verhinderungspflege nicht automatisch aus. Sie begründet aber auch keinen Anspruch.
Verhinderungspflege bezahlt die Vertretung einer privaten Pflegeperson. Das ist jemand, der sich ohne Bezahlung regelmäßig um den pflegebedürftigen Menschen kümmert, meist die Tochter, der Sohn oder der Ehepartner. Die Betreuungskraft selbst ist keine private Pflegeperson. Sie arbeitet auf Grundlage eines Vertrags und wird dafür bezahlt.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Ihr Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2.
- Er wird zu Hause gepflegt.
- Neben der Betreuungskraft kümmert sich eine private Pflegeperson regelmäßig mit, zum Beispiel an freien Tagen der Betreuungskraft, abends oder am Wochenende.
- Diese Person ist verhindert und braucht für diese Zeit eine Vertretung.
Nur eine Person als Pflegeperson anzugeben, reicht nicht. Die Pflegekasse kann prüfen, ob sie die Pflege tatsächlich übernimmt.
Warum Angehörige auch mit Betreuungskraft weiter pflegen
Viele denken, mit einer 24-Stunden-Betreuung sei alles erledigt. Die Betreuungskraft ist da, also müssten die Angehörigen nichts mehr tun. So ist es nicht.
Die Betreuungskraft lebt zwar im Haushalt, sie arbeitet aber nicht rund um die Uhr. Bei uns arbeitet sie höchstens 6 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche. Dazwischen hat sie Pausen und freie Zeit, in denen sie sich zurückzieht.
In diesen Stunden übernehmen meist die Angehörigen. Die Tochter kommt zum Mittag. Der Sohn richtet am Sonntag die Tabletten für die Woche. Jemand ist abends da, wenn die Betreuungskraft frei hat. Wie das aussieht, ist in jeder Familie anders. Aber fast immer pflegen die Angehörigen jeden Tag mit, und genau deshalb brauchen auch sie manchmal eine Pause.
Wie lässt sich Verhinderungspflege mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren?
Wichtig ist der Unterschied zwischen der normalen Betreuung und einer echten Vertretung. Was die Betreuungskraft laut Vertrag ohnehin jeden Tag tut, ist keine Verhinderungspflege. Gemeint sind die Zeiten und Aufgaben, die sonst die Angehörigen übernehmen und die für eine bestimmte Zeit jemand anderes übernehmen muss.
Wie lange die Angehörigen verhindert sind, entscheidet über die Art der Verhinderungspflege:
- Stundenweise: Die Pflegeperson ist an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, etwa wegen eines eigenen Arzttermins oder weil sie eine Pause braucht.
- Tageweise: Die Pflegeperson ist einen ganzen Tag oder länger verhindert, zum Beispiel im Urlaub oder bei Krankheit.
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Situation |
Was vertreten werden muss |
Art der Verhinderungspflege |
|---|---|---|
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Die Tochter kommt sonst zur Mittagszeit. An einem Tag hat sie selbst einen Arzttermin. |
die Stunden, die sie sonst übernimmt |
stundenweise |
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Der Sohn richtet sonst die Medikamente und ist abends da. Er ist eine Woche auf Dienstreise. |
seine täglichen Aufgaben für diese Woche |
stundenweise, wenn es weniger als 8 Stunden am Tag sind |
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Die Familie fährt zwei Wochen in den Urlaub. |
alles, was die Angehörigen sonst übernehmen |
tageweise |
Ob und wie viel die Pflegekasse erstattet, hängt davon ab, wie die Pflege bei Ihnen organisiert ist, was tatsächlich zusätzlich geleistet wurde und welche Kosten nachgewiesen sind. Die Verhinderungspflege ist also kein fester Zuschuss zur monatlichen Rechnung der Betreuungskraft.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Verhinderungspflege?
Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Das ist ein gemeinsamer Betrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, kein doppeltes Budget. Wer einen Teil für Kurzzeitpflege nutzt, hat entsprechend weniger für Verhinderungspflege übrig.
Seit Juli 2025 gilt außerdem:
- Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten gibt es nicht mehr.
- Tageweise Verhinderungspflege ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.
Stundenweise oder tageweise: Was passiert mit dem Pflegegeld?
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Stundenweise |
Tageweise |
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|---|---|---|
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Dauer der Vertretung |
weniger als 8 Stunden am Tag |
8 Stunden oder mehr am Tag |
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Pflegegeld |
wird in voller Höhe weitergezahlt |
wird zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll |
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Grenze von 8 Wochen |
zählt nicht |
zählt |
Übernehmen nahe Angehörige (bis zum 2. Grad verwandt) oder Personen aus demselben Haushalt die Vertretung, erstattet die Pflegekasse höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes im Jahr.
Wie sich die Verhinderungspflege auf Ihre Gesamtkosten auswirkt, sehen Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege. Einen Überblick über alle anderen Leistungen der Pflegekasse finden Sie im Artikel Häusliche Pflege und Betreuung finanzieren.
Wie beantragt man Verhinderungspflege bei 24-Stunden-Pflege?
Die Verhinderungspflege muss nicht vorher genehmigt werden. Die Kosten können auch nachträglich eingereicht werden. So läuft es ab:
Anspruch prüfen. Liegt Pflegegrad 2 oder höher vor? Gibt es eine private Pflegeperson, die tatsächlich mitpflegt?
Zeitraum und Umfang festlegen. Wann ist die Pflegeperson verhindert? Welche Zeiten und Aufgaben müssen vertreten werden, und von wem?
Nachweise sammeln. Rechnungen oder Quittungen, Name und Anschrift der Ersatzperson, Zeitraum der Vertretung. Bei Angehörigen als Ersatz gegebenenfalls Belege für Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
Bei der Pflegekasse einreichen. Mit dem Antragsformular der Pflegekasse und allen Nachweisen.
Wichtig: Seit 2026 muss die Verhinderungspflege bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden. Was 2026 genutzt wird, muss also bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht sein. Danach verfällt der Anspruch.
Was die geplante Pflegereform ändern könnte
Die Bundesregierung hat Ende September 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform beschlossen. Danach soll der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2027 in mehrere Budgets aufgeteilt werden. Geplante Ersatzpflege würde dann aus einem monatlichen Entlastungsbudget bezahlt, das auch das heutige Pflegegeld ersetzen soll.
Beschlossen ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat entscheiden voraussichtlich bis Ende 2026, und Änderungen sind möglich. Für 2026 gilt der Jahresbetrag von bis zu 3.539 € aber in jedem Fall. Was in diesem Jahr nicht genutzt wird, verfällt. Wer Entlastung braucht, sollte das Budget für 2026 deshalb jetzt einplanen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen das mit Ihnen.
Den Antrag auf Verhinderungspflege übernehmen wir für unsere Kunden. Den Antrag auf Verhinderungspflege bei 24-Stunden-Pflege übernehmen wir für unsere Kunden. Wir besprechen mit Ihnen, wann Sie Entlastung brauchen und wie die Vertretung organisiert werden kann. Die Unterlagen stellen wir zusammen. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege bei 24-Stunden-Pflege
Die Regeln sind nicht einfach. Und jede Familie ist anders organisiert.
Rufen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam, ob Verhinderungspflege für Sie in Frage kommt, und kümmern uns um den Antrag.